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Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Karen Floss

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Karen Floss (Werkstr. 11, 27356 Rotenburg) nachfolgend „floss-design“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie haben nur Gültigkeit, soweit diese von floss-design schriftlich bestätigt werden (§126 a BGB).

2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

  1. Die von floss-design erstellten Angebote sind bis zur Vertragsunterzeichnung freibleibend.
  2. Der konkret durch floss-design zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag des Kunden bzw. beruht auf dem freibleibenden Angebot.
  3. Der Vertrag zwischen dem Kunden und floss-design tritt entweder durch schriftliche Bestätigung des Angebots (auch per E Mail) seitens des Kunden oder durch dessen schriftlicher Beauftragung, bspw. anhand einer Bestellung, in Kraft. In Ausnahmefällen, z.B. bei Folgeaufträgen, kann ein Zustandekommen eines Vertrages auch mündlich geschehen. Der Vertrag kann vorzeitig von beiden Seiten, nur aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, gekündigt werden. Erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung gilt als wichtiger Grund.
  4. Sofern durch floss-design ein Angebot erstellt wird, gelten die dort aufgeführten Preise unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot zugrunde liegenden Vorgaben und Daten unverändert bleiben.
  5. Findet eine Kündigung statt, ohne dass floss-design diesen Grund zu verantworten hat, ist das im Vertrag vereinbarte Honorar, ohne weitere Abzüge, zu leisten. Gleiches gilt für eine kundenseitige Projektverzögerung.
  6. Ereignisse höherer Gewalt, erlauben floss-design das laufende Projekt um die Dauer der Behinderung, zeitlich nach hinten zu verschieben.
  7. Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch floss-design ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung von floss-design erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebotes und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

3. Termine, Fristen und Leistungshindernisse

  1. Dienstleistungen werden in der Regel während der Geschäftszeiten von floss-design erbracht. Diese sind: Montag – Freitag 10:00 – 17:00 Uhr.
  2. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  3. floss-design haftet nicht für Lieferverzögerungen, die aufgrund fehlender Mitwirkung/Kommunikation seitens des Kunden entstehen.
  4. Werden nach Vertragsabschluss durch den Kunden Vorgaben für die Leistungen verändert oder Terminvorgaben nachgebessert bzw. neu eingeführt, die bei floss-design zu zusätzlichen logistischen Aufwänden führen, werden die hierbei anfallenden Kosten extra berechnet.
  5. Soweit floss-design ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für floss-design unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für floss-design keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

4. Produktionsabwicklung

  1. floss-design ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder selbst auszuführen.
  2. Sofern der Kunde sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl der Zulieferer unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmögliche Ergebnis.
  3. Im Rahmen des Projektzeitraums wählt floss-design passende Werbemittelhersteller (Druckerei etc.), die den Preis- und Qualitätsanspruch des Kunden widerspiegeln. Produktionsaufträge werden nach Freigabe durch den Kunden und auf dessen Rechnung erteilt. Ist floss-design für die Koordination der Produktionsabwicklung zuständig, wird zusätzlich ein Honorar in der jeweiligen Rechnung veranschlagt.
  4. Grundsätzlich überwacht floss-design die Produktion von Drucksachen nicht. Sollte dies jedoch Vertragsbestandteil sein, ist floss-design berechtigt, erforderliche Entscheidungen im Interesse des Kunden und zur Optimierung des Druckergebnisses nach eigenem Ermessen zu treffen und entsprechende Weisungen zu erteilen.

5. Vergütung

  1. Die Vergütung setzt sich in der Regel aus Anzahlungsrechnung nach Auftragserteilung, Zwischenrechnung und Abschlussrechnung nach Projektabschluss zusammen.
  2. Die Zahlung erfolgt 14 Tage nach Erhalt der Rechnung (Datum der Zustellung) ohne jeden Abzug.
  3. Alle Preise sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Ist die Zahlung in Verzug gelten übliche Verzugszinsen als vereinbart.
  5. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.

6. Aufwendungen und Nebenkosten

  1. Eventuell entstehende Fremdkosten für durch floss-design zu erwerbende Inhalte wie Bilder, Grafiken, Videos, Texte, Schriften oder externe Webanwendungen sind nicht von dem vereinbarten Honorar erfasst. floss-design behält sich insoweit vor, die Fremdkosten in Absprache mit dem Kunden während des Projekts gesondert in Rechnung zu stellen.
  2. Kosten für Porto, Telefon und Fax, die während der Projektphase entstehen, werden von den Vertragspartnern selbst getragen.
  3. Kosten und Spesen für Kundenbesuche und Reisen, die im Zusammenhang mit dem Projekt entstehen, werden gesondert und wie folgt berechnet: Fremdkosten (Bahn, Flugzeug) nach Belegen und Reisekosten im eigenen Pkw: 0,50 Euro/km.

7. Abnahme

  1. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn nach eingehender Prüfung und innerhalb von sieben Werktagen seitens des Kunden keine Verweigerung stattfindet.
  2. Leichte Abweichungen werden von floss-design in angemessener Frist korrigiert und dem Kunden erneut zur Prüfung vorgelegt. Grundsätzliche Abweichungen, die über die festgesetzte Korrekturschleife hinausgehen, werden extra berechnet.
  3. Als Mitteilung der Fertigstellung der Leistung gilt spätestens die Übersendung der Abschlussrechnung.
  4. Sollte die Kommunikation zum Kunden nicht möglich sein, bzw. ist dieser über einen längeren Zeitraum, welcher den Projektzeitraum merklich übersteigt, nicht zu erreichen, ist eine Abnahme hinfällig.

8. Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde stellt floss-design alle, für die Durchführung des Projekts benötigten, Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Unterlagen werden von floss-design sorgsam behandelt und vor dem Zugriff Dritter geschützt.
  2. Der Kunde verantwortet, dass für von Ihm bereitgestellte Materialien alle notwendigen Lizenzen vorliegen und keine Patente oder Rechte Dritter verletzt werden. floss-design übernimmt keinerlei Überprüfung der Projektergebnisse auf Marken- oder Patentrechtsverletzung.
  3. Der Kunde garantiert für einen Ansprechpartner, der für die Projektphase nötige Kompetenzen aufweist und befugt ist, verbindliche Erklärungen abzugeben. Um eine Verzögerung des Projektabschlusses und somit einen Mehraufwand zu vermeiden, unterstützt der Kunde floss-design während der Projektphase laufend. Für ein optimales Ergebnis sollten Anfragen, Weisungen, Änderungen und Freigaben zeitnah geschehen.
  4. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von floss-design wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde floss-design unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
  5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:
    - die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
    - Informationspflichten nach § 312 BGB (Fernabsatzverträge);
    - Informationspflichten nach § 312i und j BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
    - Prüfpflichten bei Linksetzung;
    - Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
    - Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
    - Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auchNutzungsrechte).
    Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte floss-design ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist floss-design berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

9. Datenübermittlung, -verarbeitung, -speicherung und Datensicherung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, wenn möglich nur Kopien von Daten und Unterlagen an floss-design zu übergeben und die Originale im eigenen Besitz zu lassen. Wo dies nicht möglich ist, verpflichtet er sich, stets Kopien von den an floss-design übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen (Backup-Gebot), um sich selbst vor einem Verlust der Daten und Unterlagen zu schützen und eine eventuelle weitere Übersendung sicherstellen zu können.
  2. floss-design weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten gespeichert werden. Diese werden gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen, Kooperationspartner, an der Registrierung von Domains beteiligte Dritte und die Betreiber von Suchmaschinen übermittelt und im für die Vertragserfüllung notwendigen Umfang veröffentlicht. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung, Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

10. Nutzungsrechte / Referenznachweise

  1. Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seine Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§2 und §§ 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.
  2. Alle Leistungen von floss-design unterliegen als geistige Schöpfungen dem Urheberrecht. Die Nutzungsrechte beschränken sich, wenn nicht anders vertraglich aufgeführt, auf das benannte Projekt oder Medium.
  3. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit der Einwilligung von floss-design und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
  4. Arbeiten dürfen weder im Original noch bei späterer Produktion vom Kunden verändert werden. Jede Veränderung oder Kontextverschiebung ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist floss-design berechtigt, Schadensersatz in angemessener Höhe zu verlangen.
  5. Sämtliche Arbeiten bleiben bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum von floss-design. Nutzungsrechte von abgelehnten Entwürfen bleiben im Besitz von floss-design.
  6. floss-design ist berechtigt Namen und Logos des Kunden sowie die während des Projektes erstellten Werbemittel zur Eigenwerbung zu nutzen.
  7. Der Kunde räumt floss-design das Recht ein, floss-design als verantwortliche Agentur auf dessen Webseiten einzubinden und diese mit der Webseite von floss-design zu verlinken. Gleiches gilt für Druckerzeugnisse und sonstige Leistungen, in denen floss-design als verantwortliche Agentur vermerkt wird. Die von floss-design erstellten Arbeiten dürfen für Präsentationszwecke genutzt werden.
  8. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von floss-design z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er floss-design unverzüglich darüber informieren.
  9. floss-design nimmt für die Erstellung einer Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die floss-design keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. floss-design wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
  10. floss-design kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 20 % in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
  11. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der erstellten Website nutzen. Wird floss-design vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde floss-design zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

11. Gewährleistung / Haftung

  1. floss-design verpflichtet sich, Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Wissen und Gewissen auszuführen. floss-design garantiert darüber hinaus, überlassene Informationen und Dokumente sorgfältig und diskret zu handhaben.
  2. floss-design haftet nur für Schäden, die mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften, herbeigeführt wurden.
  3. Für Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehler, die floss-design nicht zu verschulden hat und die zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
  4. Mit der Abnahme (Prüfung und Freigabe) des Werkes seitens des Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Werden anhand unzureichender Prüfung seitens des Kunden Fehler erst nach dem Druck festgestellt, übernimmt die Agentur hierfür keine Haftung. floss-design haftet nicht für die in Bestellungen enthaltenen Sachaussagen/Versprechen von Produkten und Leistungen des Kunden. Auch haftet floss-design nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit.
  5. Für erforderliche Nutzungs- und Verwertungsrechte (z. B. Foto, Film, GEMA-Rechte etc.) oder Persönlichkeitsrechte Dritter, kann floss-design die Rechte und Zustimmungen Dritter im Namen und auf Rechnung des Kunden einholen. Fallen Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG an, gehen diese zu Lasten des Kunden.
  6. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
  7. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden.

12. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand

  1. Ist der Kunde Kaufmann, so ist das für den Sitz von floss-design zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
  3. Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).

Stand Mai 2020